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*FITINN-Leistungen können von Kunden durch den Erwerb einer Tageskarte oder durch Abschluss eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrags genutzt werden. Die Tageskarte berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen beginnend mit dem Zeitpunkt ihres Trainings für den gesamten Tag (innerhalb der Öffnungszeiten). Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mitgliedschaftsvertrag berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags (innerhalb der Öffnungszeiten). Im Fall eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags beträgt die Mindestvertragsdauer ab dem Vertragsabschluss 12 Monate und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.
*FITINN-Leistungen können von Kunden durch den Erwerb einer Tageskarte oder durch Abschluss eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrags genutzt werden. Die Tageskarte berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen beginnend mit dem Zeitpunkt ihres Trainings für den gesamten Tag (innerhalb der Öffnungszeiten). Aktion ist gültig bei Neuabschluss eines PREMIUM-Abos in allen FITINN Studios in Österreich oder online auf fitinn.at im Zeitraum bis 16.10.2023. Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten des Folgemonats. Bis 31.12.2023 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag € 29,90/Monat. Ab dem 1.1.2024 ist der Mitgliedsbeitrag dann abhängig von der gewählten Abo-Kategorie (STANDARD € 29,90/Monat; PREMIUM € 39,90/Monat). Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mitgliedschaftsvertrag berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags (innerhalb der Öffnungszeiten). Im Fall eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags beträgt die Mindestvertragsdauer ab dem Vertragsabschluss 12 Monate und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.
Das ist unser Angebot:
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Gleich Mitglied werden.
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Bis Jahresende um € 29,90* in allen Abos trainieren.
Ab 1.1.2024 Erhöhung auf € 39,90 mtl. im PREMIUM Abo.

Details zur Aktion:
- € 29,90 pro Monat bis 31.12.2023.
- Ab 1.1.2024 Erhöhung auf € 39,90/Monat im PREMIUM Abo
- Mindestbindungsdauer ein Jahr
- Vertragsbeginn ist immer der 1. des Folgemonats nach Abschluss, die Vorabnutzung wird aliquot verrechnet (Quick-Inn)
- Aktion gültig bis 16.10.2023
*FITINN-Leistungen können von Kunden durch den Erwerb einer Tageskarte oder durch Abschluss eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrags genutzt werden. Die Tageskarte berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen beginnend mit dem Zeitpunkt ihres Trainings für den gesamten Tag (innerhalb der Öffnungszeiten). Aktion ist gültig bei Neuabschluss eines PREMIUM-Abos in allen FITINN Studios in Österreich oder online auf fitinn.at im Zeitraum bis 16.10.2023. Die Vertragslaufzeit beginnt am ersten des Folgemonats. Bis 31.12.2023 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag € 29,90/Monat. Ab dem 1.1.2024 ist der Mitgliedsbeitrag dann abhängig von der gewählten Abo-Kategorie (STANDARD € 29,90/Monat; PREMIUM € 39,90/Monat). Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mitgliedschaftsvertrag berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags (innerhalb der Öffnungszeiten). Im Fall eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags beträgt die Mindestvertragsdauer ab dem Vertragsabschluss 12 Monate und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.