1. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
1.1. FITINN bietet die folgenden Abo-Modelle an.
1.2. Abo „STANDARD“
Die Abo-Mitgliedschaft „STANDARD“ beinhaltet das Training in jenem Studio, das durch das Mitglied im Mitgliedschaftsvertrag ausgewählt wurde, während der Öffnungszeiten sowie die tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten (nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden).
1.3. Abo „PREMIUM“
Zusätzlich zu den Leistungen des „STANDARD“-Abos stehen bei der „PREMIUM“-Mitgliedschaft folgende Leistungen zur Verfügung: Training in allen Studios von FITINN. Zapfen von Getränken von der Trinkbar in den jeweils angebotenen Geschmacksrichtungen zum persönlichen Konsum im Studio. Ein Zapfvorgang kann alle 10 Minuten getätigt werden. Nutzung der Leistung „Solarium“ im Ausmaß von bis zu 30 Minuten pro Woche. Nicht konsumierte Minuten können nicht nachgeholt werden. Abopause für bis zu 2 Kalendermonate pro 12 Monate. Die Abopause kann am Stück oder als zweimal ein Monat konsumiert werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit und das Aboende um die Dauer der Abopause nach hinten. Nicht konsumierte Abopausen können nicht im Folgejahr nachgeholt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedenfalls erhalten.
1.4. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
1.5. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. Nutzung des Fitnessstudios
2.1. Zutrittsgewährung
2.1.1. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
2.1.2. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
2.1.3. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
2.2. Sicherheitsvorschriften
2.2.1. Mitglieder sollen sich bei Unkenntnis der Funktionsweise eines Trainingsgeräts vor dessen Verwendung über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften informieren und diese bei Verwendung der Geräte beachten.
2.2.2. Hingewiesen wird darauf, dass der Fitnessstudiovertrag den Kunden zur Nutzung der Garderobenschränke nur zu Zeiten berechtigt, in denen er sich in den Räumlichkeiten von FITINN befindet. Das Nutzungsrecht endet mit Verlassen des jeweiligen Studios. Der Kunde hat den Garderobenschrank vor Verlassen des Studios zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. FITINN wird die Gegenstände für eine dem jeweiligen Wert angemessene Zeit in Verwahrung nehmen. FITINN übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden. Wertgegenstände sind in den bereitgestellten Depotsafes zu hinterlegen.
2.3. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
2.3.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
2.3.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
2.3.3. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 4.2 aufzulösen – an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
2.4. Sonstiges
2.4.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vorherigen individuellen Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
2.4.2. Der Fitnessstudiobetreiber prüft die psychische und physische Eignung eines Mitglieds nicht. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds.
3. Entgelt und Wertsicherung
3.1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. jedes Monats zur Zahlung fällig. Zahlungen an FITINN sind generell per Abbuchungsauftrag (SEPA- Basislastschriftverfahren), Kreditkarte, Bankomatkarte oder per Überweisung möglich. Mitglieder können darüber hinaus auch über die Aufladefunktion ihrer Mitgliedskarte (bzw. ihres Armbandes) ein Guthaben bargeldlos aufladen und Zahlungen im Studio über diese Mitgliedskarte (bzw. über dieses Armband) tätigen. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Verschuldet das Mitglied einen Zahlungsverzug und wird dadurch eine Rücklastschrift verursacht, werden die von der Bank an FITINN für die Rücklastschrift verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.
3.3. Das Mitglied ist berechtigt, bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung schriftlich oder per E-Mail die Rückzahlung eines allfälligen Guthabens aus Aufbuchungen (z.B. für Duschen oder Solarium) von FITINN zu fordern. Mangels Rückforderung verfällt das Guthaben nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. FITINN verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung auf den mangels Rückforderung durch den Kunden binnen einem Jahr nach Vertragsbeendigung drohenden Verfall ausdrücklich hinzuweisen. Erfolgt dieser Hinweis durch FITINN nicht oder nicht rechtzeitig zu Vertragsbeendigung, tritt der Verfall erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Hinweis ein.
3.4. Der Mitgliedsbeitrag wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2020 oder – sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden – einen an seine Stelle tretenden Index wertbezogen.
Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis 2 % bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreiten nach oben oder unten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die Indexzahl, die zur Überschreitung nach oben oder unten geführt hat, bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen nach oben oder unten.
4. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
4.1. FITINN-Leistungen können von Kunden durch den Erwerb einer Tageskarte oder durch Abschluss eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrags genutzt werden. Die Tageskarte berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen beginnend mit dem Zeitpunkt ihres Trainings für den gesamten Tag. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mitgliedschaftsvertrag berechtigt Kunden zur Nutzung der Leistungen für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrags. Im Fall eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags beträgt die Mindestvertragsdauer ab dem Vertragsbeginn 12 Monate und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.
4.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
4.2.1. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 2. dieser AGB) verstößt (wobei unwesentliche Verstöße nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen).
4.3. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) FITINN unverzüglich mitzuteilen. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
WIDERRUFSRECHT BEI ONLINE-ANMELDUNGEN
6.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
6.2.. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.3. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns (FIMA Sportstudio Management GmbH, Edelsinnstraße 4, 1120 Wien, E-Mail: widerruf@fitinn.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, per E-Mail oder mündlich) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
6.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.5. Folgen des Widerrufs: Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.