1. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Die im Vertrag angebotenen Abos und Leistungen werden wie folgt definiert:
Abo „BASIC“
Die Aboart „BASIC“ beinhaltet das Training im Studio, mit dem das Abo geschlossen wurde, während der Öffnungszeiten.
Abo „ADVANCED“
Die Aboart „ADVANCED“ beinhaltet das Training in allen Studios von FITINN während der Öffnungszeiten sowie die kostenlose, tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten. Nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden.
Abo „PRO“
Zusätzlich zu den Leistungen der Aboart „ADVANCED“ stehen folgende Leistungen zur Verfügung: Zapfung von Getränken von der Trinkbar in den jeweils angebotenen Geschmacksrichtungen zum persönlichen Konsum im Studio. Nutzung der Leistung „Solarium“ im Ausmaß von bis zu 30 Minuten pro Woche. Nicht konsumierte Minuten können nicht nachgeholt werden. Einmalige Abopause für bis zu 2 Kalendermonate pro 12 Monate. Die Abopause kann am Stück oder als zweimal ein Monat konsumiert werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Abopause. Nicht konsumierte Abopausen können nicht im Folgejahr nachgeholt werden.
Leistung „Duschen“
Die Duschen können von Mitgliedern zum Tarif laut Preisliste verwendet werden. Die Bezahlung erfolgt durch Aufbuchen von Guthaben auf das Mitgliedskonto, das über die Mitgliedskarte an der Duschsteuerung abgerufen werden kann. Das Guthaben kann nur für die Leistung Duschen verwendet werden.
Leistung „Solarium“
Die Solarien können von Mitgliedern zum Tarif laut Preisliste verwendet werden. Die Bezahlung erfolgt durch Aufbuchen von Guthaben auf das Mitgliedskonto, das über die Mitgliedskarte an der Solariensteuerung abgerufen werden kann. Das Guthaben kann nur für die Leistung Solarium verwendet werden. Die Solariumkabinen dürfen nur von max. 1 Person betreten werden. FITINN-Mitarbeiter sind hiervon ausgenommen. Den Besonnungshinweisen bezüglich Nutzungsdauer und Hygiene ist, besonders im Eigeninteresse der Kunden, Folge zu leisten. Sollte es wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen oder sonstigen Schäden kommen, entfällt jegliche Haftung von FITINN.
2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass FITINN für die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder zu sorgen hat. Den zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs bzw. zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit notwendigen Weisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Bei besonders grobem Fehlverhalten, wie Tätlichkeiten, Bedrohungen, strafrechtlich relevanten Beleidigungen, sexuellen Belästigungen und Diebstahl, kann der Zutritt zu den Studios für die gesamte restliche Vertragsdauer verwehrt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen berechtigte Weisungen des Personals, wenn das betreffende Mitglied durch sein Verhalten anderen Kunden oder dem Personal den Aufenthalt im Studio verleidet.
3. FITINN übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt.
4. Für die Aktivierung der Mitgliedskarte ist die vereinbarte Aktivierungsgebühr zu bezahlen. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich direkt im FITINN Studio oder über das Kontaktformular unter www.fitinn.at/kontakt unter dem Betreff „allgemeine Anfrage“ zu melden.
5. Der Monatsbeitrag zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am 1. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus einmalig für die gesamte Mindestvertragslaufzeit oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA Basislastschrift). Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Bei verschuldetem Zahlungsverzug wird pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- verrechnet. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift wie bei mangelnder Deckung, Auflösung des Kontos, unberechtigtem Widerruf des Auftrags oder unberechtigtem Einspruch gegen die Abbuchung, werden die von der Bank an FITINN verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.
7. Gerät das Mitglied trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung in Verzug oder ist eine Mahnung an die vom Mitglied angegebene Post- oder E-Mailadresse nicht zustellbar, ist FITINN berechtigt, den Vertrag aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit einem vom Mitglied verschuldeten Verzug entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
8. Darüber hinaus behält FITINN sich das Recht vor, diesen Vertrag auch aus sonstigen wichtigen, im Bereich des Mitglieds liegenden Gründen, jederzeit aufzulösen. In beiden Fällen verpflichtet sich das Mitglied, im Falle des Verschuldens, einen Schadenersatzbetrag zu leisten, der bis zur Höhe des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins an Mitgliedsbeiträgen entsteht.
9. Das Mitglied ist berechtigt, bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung schriftlich oder per Mail die Rückzahlung eines allfälligen Guthabens aus Aufbuchungen (z.B. für Duschen oder Solarium) zu fordern. Mangels Rückforderung verfällt das Guthaben nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. FITINN verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung auf den mangels Rückforderung drohenden Verfall ausdrücklich hinzuweisen.
10. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mailadresse], Bankverbindung etc.) FITINN unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die FITINN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
11. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von FITINN.
12. Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss um 24 Uhr sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. FITINN übernimmt eine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden. Wertgegenstände sind in den bereitgestellten Depotsafes zu hinterlegen.
13. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
14. Liegen wichtige persönliche oder gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.
Sonderbestimmungen für Online-Anmeldungen
15. Sofern der Vertrag online über die Website von FITINN angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ zustande.
16. Der Vertragsinhalt wird von FITINN gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
17. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
Widerrufsrecht für Online-Kunden
18. Sie haben das Recht, ihre FITINN Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
19. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an das FITINN Servicecenter (Edelsinnstraße 4, 1120 Wien oder servicecenter@fitinn.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
20. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
21. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sonderbestimmungen aufgrund temporärer Studioschließungen im Zusammenhang mit COVID-19
Diese Bestimmungen betreffen ausschließlich Kunden, die eine Kulanzlösung im Zusammenhang mit behördlichen COVID-19 Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Die Inanspruchnahme der Kulanzlösung verlängert die jeweilige Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlich anberaumten Studioschließungen im Zusammenhang COVID-19. Während der regulären Vertragslaufzeit sind die Beiträge weiter zu leisten und das Mitglied verzichtet auf eine Rückforderung. Die Monate der Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit sind dann beitragsfrei gestellt. Die Dauer der Verlängerung ist abhängig von der Dauer der behördlich vorgegebenen Studioschließung, wobei jeder neu angebrochene Monat des durch die behördliche Schließung verursachten Trainingsausfalls durch einen weiteren vollen Monat beitragsfrei gestellt wird.
Die Kulanzlösung gilt für die Dauer der österreichweiten behördlichen Schließung der Studios, jedoch nicht, sofern im Anschluss noch einzelne Studios weiterhin gesperrt bleiben müssen oder behördlichen Nutzungseinschränkungen unterliegen. FITINN wird sich aber auch in diesen Fällen natürlich um Lösungen bemühen, die das Interesse seiner Kunden angemessen berücksichtigen. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.
Bei Verzicht des Mitglieds auf Kompensation wird kein Guthaben gewährt. Sämtliche vertragliche Parameter wie Beitragszahlungen und Laufzeit bleiben unberührt von den behördlich vorgegebenen COVID-19 Maßnahmen.
Version vom: 8. April 2020